Dein Impressum nennt ein Gesetz, das es seit 2024 nicht mehr gibt

Zwei Zeilen aus einem Impressum untereinander. Oben durchgestrichen: Angaben gemäß Paragraf 5 TMG. Darunter gültig: Angaben gemäß Paragraf 5 DDG, seit dem 14. Mai 2024. Daneben der Befund aus der Stichprobe: 47 von 51 auffindbaren Impressen nannten noch das TMG.

Das Impressum ist die Seite, die einmal jemand gemacht hat. Danach hat sie niemand mehr angefasst, weil es keinen Anlass gab — sie funktioniert ja.

Sie funktioniert auch weiter. Nur steht in den meisten Fällen ganz oben ein Hinweis auf ein Gesetz, das es nicht mehr gibt.

Die Pflichtangaben für Websites stehen seit dem 14. Mai 2024 in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes; das Telemediengesetz, auf das die meisten Impressen noch verweisen, gilt nicht mehr.

Wie verbreitet das ist

Wir haben nachgesehen — in unserem eigenen Bestand, also bei Betrieben, deren Seiten wir ohnehin vorgestellt haben.

Aus 963 Domains wurde eine Stichprobe von 150 gezogen, jede 6,4. aus der sortierten Liste, abgerufen am 1. August 2026. Bei 51 davon ließ sich das Impressum automatisch finden und auswerten. In 47 dieser 51 Impressen stand weiterhin ein Verweis auf das Telemediengesetz.

Die Zahl ist mit Vorsicht zu lesen, und die Vorsicht gehört hierher und nicht in eine Fußnote: 51 ist eine kleine Grundlage, und sie ist nicht zufällig — es sind die Impressen, die ein Programm über einen Link auf der Startseite gefunden hat. Ob der Anteil bei allen 963 genauso hoch liegt, wissen wir nicht.

Interessanter ist ohnehin die andere Zahl. Bei 99 von 150 Seiten hat das Programm das Impressum nicht gefunden. Manchmal, weil es hinter einem Menü liegt, das erst JavaScript aufbaut. Manchmal, weil der Link „Rechtliches“ oder „Kontakt“ heißt. Und § 5 DDG verlangt, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sind. Was eine Maschine über einen Link nicht findet, findet ein eiliger Mensch auch nicht immer.

Was die Umbenennung praktisch bedeutet

Wenig — und deshalb wird sie unterschätzt.

Der Inhalt der Pflichtangaben hat sich beim Wechsel vom TMG zum DDG nicht verändert. Wer die richtigen Angaben drinstehen hat, ist in Ordnung, auch wenn die Zeile darüber falsch zitiert. Die Norm selbst musst du gar nicht nennen: Pflicht sind die Angaben, nicht die Fundstelle.

Warum es sich trotzdem lohnt, die Zeile zu korrigieren: Sie ist ein Datum. Sie sagt jedem, der hinsieht — auch einem Wettbewerber und auch einem Abmahnanwalt —, wann zuletzt jemand über diese Seite geschaut hat. Zwei Jahre nichts angefasst heißt oft: mehr als die Zeile ist veraltet.

Was tatsächlich drinstehen muss

Für die meisten Betriebe sind es sechs Blöcke.

Name und Anschrift, unter der du niedergelassen bist — ein Postfach genügt nicht. Bei juristischen Personen die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ermöglichen, also mindestens die E-Mail-Adresse. Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister samt Nummer, sofern eingetragen. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden — wer keine hat, lässt die Angabe rechtmäßig weg, und die Steuernummer gehört ausdrücklich nicht dorthin.

Und der Block, der am häufigsten fehlt: Wer einen reglementierten Beruf ausübt, nennt die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung samt Staat, in dem sie verliehen wurde, und wo die berufsrechtlichen Regelungen nachzulesen sind. Das betrifft Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten — und es fehlt bei ihnen häufiger als bei allen anderen.

Dazu kommt der Hinweis zur Verbraucherschlichtung: ob du bereit oder verpflichtet bist, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Auch eine Verneinung ist eine Angabe.

Wie Betriebe mit besonderen Pflichten das gelöst haben, siehst du bei den Steuerberatern und den Hausverwaltungen.

Die drei Fehler, die uns am häufigsten begegnen

Der Vertretungsberechtigte fehlt. Bei einer GmbH oder UG muss der Geschäftsführer namentlich dastehen, nicht nur der Firmenname. Das ist der häufigste Einzelbefund, und er ist in einer Minute behoben.

Das Impressum liegt nur im Menü. Auf dem Handy klappt das Menü zu, und der Link ist zwei Tipps entfernt. Die Fußzeile ist der Ort, an dem ihn jeder findet — sie läuft auf jeder Unterseite mit.

Die Angaben stimmen, aber sie sind alt. Die Kanzlei ist umgezogen, die Rechtsform hat gewechselt, der zweite Geschäftsführer ist ausgeschieden. Ein Impressum ist keine Einrichtung, die man einmal aufstellt. Es beschreibt einen Zustand, und Zustände ändern sich.

Ein vierter Punkt, der kein Fehler ist, aber oft vergessen wird: Rechtstexte gehören nicht in die Suchergebnisse. Sie erzeugen keinen Verkehr, den jemand will, und verwässern das Bild deiner Website bei Google. § 5 DDG verlangt „unmittelbar erreichbar“, nicht „über Google auffindbar“. Ein `noindex` auf Impressum, Datenschutz und AGB ist deshalb richtig — und kein Widerspruch zur Pflicht.

Was ein Fehler kostet

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 DDG, mit einem Bußgeldrahmen bis zu 50.000 Euro. Diese Zahl ist der obere Rand und trifft keinen Handwerksbetrieb, der eine Registernummer vergessen hat.

Der realistische Ärger ist der andere: die Abmahnung durch einen Wettbewerber. Sie kostet keine 50.000 Euro, sondern einen mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Betrag — und sie kommt schnell, weil sich fehlende Pflichtangaben von außen ohne Aufwand prüfen lassen. Das ist die einzige Stelle auf einer Betriebswebsite, an der ein Fehler unmittelbar Geld kostet.

Was du in fünf Minuten tust

Ruf dein Impressum auf. Steht dort „TMG“, ersetz es durch „DDG“. Geh dann die sechs Blöcke oben durch und hak ab, was da ist.

Prüf zum Schluss, ob der Link zum Impressum von jeder Unterseite aus sichtbar ist, ohne ein Menü zu öffnen — und ob er „Impressum“ heißt. Das ist keine Formalie: Ein Link, den niemand als Impressum erkennt, erfüllt „leicht erkennbar“ nicht.

Was sonst noch auf jede Betriebsseite gehört, steht in unserem Beitrag zu den Website-Must-haves.

Fazit: Die Zeile ist ein Datum

Das Gesetz heißt seit über zwei Jahren anders, und fast niemand hat es nachgezogen. Das ist für sich genommen harmlos.

Harmlos ist es nicht, was es verrät.

Ein Impressum, das ein abgeschafftes Gesetz zitiert, sagt nichts über deine Rechtstreue. Es sagt, wann zuletzt jemand hingesehen hat.


Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Angaben ein einzelner Betrieb braucht, hängt an Rechtsform, Beruf und Tätigkeit. Redaktionsschluss: 31. August 2026.